Ergotherapie in der Neurologie
Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung.
Ergotherapie wird verordnet bei:
Behandelt werden Menschen, die aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen des Nervensystems Probleme in der Bewältigung des Alltags haben. Nach genauer Abklärung bestimmen TherapeutIn und PatientIn gemeinsam die Behandlungsziele und das Therapieprogramm.
Das Ziel der Ergotherapie ist die größtmögliche Selbständigkeit und Lebensqualität der Patienten im Alltag d.h.: in persönlichen Bereichen, im Beruf, im Haushalt und in der Freizeit.
Dies wird erreicht durch
Maßnahmen der Ergotherapie:
Ergotherapie wird verordnet bei:
- Schlaganfall
- Tumor
- Multiple Sklerose
- Morbus Parkinson
- Entzündliche und degenerative Erkrankungen
- Schädel- Hirn Trauma
- Querschnittlähmung
- Periphere Nervenläsionen
- Polyneuropathien
- Demenz
Behandelt werden Menschen, die aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen des Nervensystems Probleme in der Bewältigung des Alltags haben. Nach genauer Abklärung bestimmen TherapeutIn und PatientIn gemeinsam die Behandlungsziele und das Therapieprogramm.
Das Ziel der Ergotherapie ist die größtmögliche Selbständigkeit und Lebensqualität der Patienten im Alltag d.h.: in persönlichen Bereichen, im Beruf, im Haushalt und in der Freizeit.
Dies wird erreicht durch
- Wiedererlangen verloren gegangener Fähigkeiten
- die Förderung und Erhaltung vorhandener Fähigkeiten und deren optimale Nutzung
- die Entwicklung von Kompensationsmöglichkeiten bei Funktionsverlust
Maßnahmen der Ergotherapie:
- Training sensomotorischer Fähigkeiten (wie Grob- und Feinmotorik, Koordination, Sensibilität, Gleichgewicht, Ausdauer,…)
- Neuropsychologisches Training (bei Neglect, Apraxie, räumlich- konstruktive Störungen,…) und
- Kognitives Training (bei Störungen der Konzentration, Gedächtnis,…)
- Selbsthilfetraining (Körperpflege, An- und Ausziehen, Essen,….)
- Hilfsmittelberatung und – training
- Förderung sozialer und emotionaler Fähigkeiten (Kommunikation, Kreativität,…..)
- Angehörigenberatung